SIGEKO
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Die hohe Unfallgefahr auf Baustellen hat 1998 dazu geführt, dass auf der Grundlage einer EU-Richtlinie die Baustellenverordnung (BaustellVO) erlassen wurde. Diese verlangt seither für Baustellen ab einer bestimmten Größe die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).

Der Koordinator muss einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen, in dem unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzbestimmungen die Gefährdungen aller anfallenden Arbeiten mit den dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgezeigt und so koordiniert werden, dass keine gegenseitigen Beeinträchtigungen entstehen können. Außerdem muss er Lösungen für sichere Wartungsarbeiten im späteren Betrieb aufzeigen, die in der sogenannten Unterlage aufgeführt sind.

Das Bauvorhaben muss rechtzeitig vor Beginn bei der zuständigen Behörde durch eine Vorankündigung angezeigt werden. Alle diese Leistungen erbringe ich in erster Linie für die von mir betreuten Projekte; sofern es die Büroauslastung zulässt, kann ich auch für externe Projekte als SiGe-Koordinator tätig werden.

© Matthias Bruder